Umorgansation in der BU-Versicherung für Selbstständige

In den meisten BU-Versicherungen ist eine Umorganistionsklausel für Selbstständige vereinbart. Diese verpflichtet den Selbstständigen im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht seinen Betrieb auf eigene Kosten so umzuorganisieren, dass er trotz seines eingeschränkten Gesundheitszustands in der Lage ist seinen Betrieb weiterzuführen. Diese Umorganistion darf aber nur mit zumutbaren Kosten verbunden sein.
Ist eine solche Umorganisation möglich, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistung erbringen. Ist eine Umorganisation hingegen nicht zumutbar, zahlt die BU-Versicherung die versicherte Rente aus.

Umorganisation bei Selbstständigen
Foto: pixabay

Was allerdings als zumutbar betrachtet wird, ist oft nicht genau definiert. Teilweise sind die Forderungen der Versicherer schlichtweg überzogen und können nur als wirtschaftlich unsinnig abgetan werden.

Was eine gute BU-Versicherung für Selbstständige beinhalten sollte

In einem guten Vetrag sollte die Umorganisation genau defniert sein.  Sind beispielsweise Kosten für die Umorganistation mit maximal 20 Prozent des Betriebsgewinns in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben, ist dies eine klare Formulierung.  Wären die Kosten höher, gälte die nicht mehr als zumutbar und der Versicherer müsste die Rente zahlen.
Die Beweislast hierfür liegt beim versicherten Unternehmer.

Es gibt Versicherer, die bei kleineren Firmen auf die Umorganisation in der BU-Versicherung für Selbstständige verzichten. Bei einigen Angeboten wird auf die Umorganisation verzichtet, wenn der Betrieb weniger als fünf oder zehn Mitarbeiter hat, ander verzichten auf die Umorganistion, wenn der Selbstständige Akademiker ist und zu mindestens 90 Prozent administrativ oder kaufmännisch tätig ist. In diesem Fall wird nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter abgestellt.
Sind Sie selbstständig tätig, sind wir gern bei der Auswahl des für Sie passenden Tarifs behilflich oder Sie wählen ein Angebot aus unserem BU-Versicherung Rechner.

Es gibt ein Urteil des OLG Dresden bezüglich der Umorganisation. Aus diesem wird klar, wie wichtig die Klausel für Selbstständige ist. Als der Versicherte Handwerker berufsunfähig wurde, hatte sein Betrieb drei Mitarbeiter einschließlich des Betriebsinhabers. In der Erstprüfung wurde ihm die versicherte BU-Rente  zugesprochen und ausgezahlt.
Als es zur Nachprüfung der Berufsunfähigkeit kam, war der Betrieb zwischenzeitlich gewachsen und beschäftigte sechs Mitarbeiter. Der Versicherer stellte die Zahlung der BU-Rente mit Verweis auf eine mögliche zumutbare Umorganisation des Betriebs ein.
Aufgrund der nunmehr höheren Mitarbeiterzahl sahen die Richter des OLG Dresden eine Umorganisation des Betriebs sogar als dann zumutbar an, wenn der Beitriebsinhaber seine mitarbeitende Ehefrau als Bürokraft entlassen muss und deren Aufgaben selbst übernimmt.

Oft ist Selbstständigen gar nicht bekannt, dass eine BU-Versicherung eine Umorganisationsklausel enthält. Noch weniger ist meist bekannt, wie diese formuliert sein sollte, damit ein Selbstständiger einen Tarif mit einer guten Klausel erhält.