Berufsunfähigkeitsversicherung für spezielle Berufe

BU-Versicherung für spezielle Berufe

Für einige Berufe ist es sehr schwer, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.
Hierzu zählen unter anderem Berufe mit einer hohen Spezialisierung und sehr hohen gesundheitlichen Anforderungen.
So haben es beipielsweise Flugschüler und Piloten sehr schwer, eine passende BU-Versicherung zu finden.

Berufsunfähigkeitsversicherung Pilot
Foto: pixabay.de freie Lizenz

Gerade aber für Flugschüler ist eine gute Lizenzverlustversicherung genau so wichtig wie für einen Piloten eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer entsprechenden Loss of Licence Klausel. Nur mit einer guten und umfangreichen Loss of Licence Klausel sind diese Berufsgruppen richtig abgesichert.

Was macht aber eine gute Pilotenversicherung aus?

Zunächst muss ein Flugschüler oder ein Pilot, der sich mit der Absicht trägt, eine BU-Versicherung abzuschließen, sich darüber bewusst sein, dass eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn völlig ungeeignet ist.
Eine normale BU-Absicherung bedingt als Leistungsvoraussetzung normalerweise, dass eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt.
Dies bedeutet, dass ein Versicherter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen, also wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben kann.
Theoretisch kann ein Pilot seinen Beruf auch noch zu mehr als 50 Prozent ausüben, wenn sich die Hörfähigkeit auf einem Ohr verschlechtert oder er an Bluthochdruck leidet.
Praktisch sind dies aber Gründe, weswegen das zur Berufsausübung notwendige Medical und damit die Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr erteilt wird.
Der Flugschüler bzw. der Pilot ist flugdienstuntauglich.

Piloten brauchen eine Loss of Licence Versicherung – aber eine richtige

Die Lizenzverlustversicherung oder LoL-Versicherung wird allerdings nur von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Zudem enthalten die am Markt verfügbaren Angebote oftmals gefährliche Klauseln, die es im Fall des Verlusts der Tauglichkeitsklasse 1 dem Versicherer ermöglichen die Leistung zu verweigern.
Worauf man als Flugschüler und Pilot achten sollte!
So gibt es Loss of Licence Klauseln, die einen Piloten nur so lange versichern, wie er in einer Vollzeitanstellung bei dem Unternehmen angestellt ist, bei dem er bei Abschluss seiner Fluguntauglichkeitsversicherung angestellt war.
Wechselt er den Arbeitgeber, prüft dann der Versicherer „gnädigerweise“, ob er die Versicherung aufrechterhalten möchte.
Gleiches gilt bei solch einer Klausel, wenn der Versicherte nicht mehr Vollzeit arbeitet und n eine Teilzeitbeschäftigung wechselt.
Noch schlimmer sieht es aus, wenn die Klausel die oben genannten Passagen enthält und zusätzlich nicht explizit auf die Tauglichkeitsklasse 1 abstellt.
Dann ist der Flugschüler oder Pilot mit solch einem Vertrag auch dann nicht fluguntauglich, wenn zwar die Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr erreicht wird, aber noch eine Tauglichkeitsklasse 2 besteht, mit der er zwar keine Berechtigung zum Führen von Verkehrsflugzeugen mehr besitzt, aber noch eine Fluglizenz.
Auch, wenn psychische Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sollten bei einem Interessenten alle Alarmglocken schrillen.
Denn psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, nicht nur bei Verkehrsflugzeugführern, sondern auch bei allen anderen Berufen.

Wie eine gute Loss of Licence Versicherung ausgestaltet sein muss

In erster Linie muss klar definiert sein, was der Versicherungsfall ist. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten formuliert dies beispielsweise so:

Der Versicherungsfall liegt vor, wenn der Versicherte
— für voraussichtlich sechs Monate flugdienstuntauglich ist oder
— ununterbrochen mindestens sechs Monate flugdienstuntauglich war.
Der Versicherte muss aus gesundheitlichen Gründen flugdienstuntauglich sein. Eine Schwangerschaft gilt nicht als gesundheitlicher Grund.
Ein Pilot von Verkehrsflugzeugen ist bereits in folgendem Fall flugdienstuntauglich:
Die notwendigen Voraussetzungen der Tauglichkeitsklasse 1 sind nicht mehr erfüllt.

Wenn der Versicherte flugdienstuntauglich ist, verzichten wir auf die Möglichkeit, auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt und welche Einkünfte er daraus erzielt.

Mit einer so formulierten Klausel ist explizit der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 versichert.
Weiterhin verzichtet der Versicherer sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung.

Psychische Erkrankungen sind mitversichert!

Ein weiterer wichtiger Punkt, den man als Verkehrsflugzeugführer beachten muss, wenn man sich mit dem Thema BU-Versicherung für Piloten auseinandersetzt ist die Frage nach dem Versicherungsschutz bei einem Arbeitgeberwechsel.
Die meisten Angebote enthalten die Klausel, dass der Versicherer bei einem Arbeitgeberwechsel prüft, ob er die Loss of Licence Versicherung weiterführen möchte oder sie in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung oder schlimmer noch in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung umwandelt.
Der Versicherte ist in einem solchen Fall auf Gedeih und Verderb dem guten Willen des Versicherers ausgeliefert.

Eine gute Fluguntauglichkeitsversicherung hingegen prüft bei einem Arbeitgeberwechsel lediglich, ob der neue Arbeitgeber ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt.
Es sind auch kaum Fälle vorstellbar, dass ein Verkehrsflugzeugführer zu einem Arbeitgeber wechselt, der kein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt.
Besteht ein Verkehrsrecht für Deutschland, bleibt der Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen.

Vorsicht bei vermeintlich günstigen Summenversicherungen

Es gibt Versicherungsvermittler, die aus verschiedenen Gründen keine vernünftige und richtige Berufsunfähigkeitsversicherung die eine monatliche Rente im Falle des Lizenzverlustes zahlt für Flugschüler oder Piloten anbieten können.
Von diesen Vermittlern wird dann oft eine Loss of Licence Versicherung in Form einer Summenversicherung angeboten.
Geworben wird dann mit Argumenten wie:
Keine Verweisung möglich!
Andere ausgeübte Tätigkeiten nach einem Lizenzverlust werden nicht auf die Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.
Dies ist allerdings bei einer guten Fluguntauglichkeitsversicherung immer der Fall! Eine gute LoL Versicherung verzichtet sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung!

Summenversicherungen sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert.

Eine nach Art der Schadenversicherung kalkulierte Versicherung kann vom Versicherer jederzeit zum Ablauf der Versicherungsperiode gekündigt werden!
Dies birgt eine nicht unerhebliche Gefahr für den Versicherten.

Der Beitrag einer Summenversicherung wird dem jeweiligen erreichten Alter angepasst.
So kann es sein, dass eine Summenversicherung je nach Höhe der versicherten Summe bei einem erreichten Alter von 60 Jahren mehrere Zehntausende Euro jährlich kostet.
Eine nach Art der Lebensversicherung kalkulierte LoL-Versicherung bleibt über die gesamte Dauer des Vertrags beitragsstabil und der Beitrag bleibt gleich!
Angebote für Summenversicherungen enthalten weiterhin meist verschiedene Ausschlussklauseln, insbesondere sind psychische Erkrankungen meistens nicht versichert.
Eine Summenversicherung ist für einen Piloten in der Regel aus oben genannten Gründen keinesfalls empfehlenswert!

Angebot vom Fachmann anfordern

Fordern Sie sich Ihr Angebot für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten oder die Flugschülerversicherung von einem Fachmann an.
Wir haben eine über dreißigjährige Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, de auch den Schwerpunkt unserer Tätigkeit darstellt.
Insbesondere sind wir spezialisiert auf die Absicherung von Piloten und Flugschülern.